Angaben gemäß §5 TMG:

 

Foto- und Kreativstudio Kathrin Boden

 

Kathrin Boden

Starhorstweg 2A

14974 Ludwigsfelde OT Groß Schulzendorf

Germany

 

e-mail: kb@photo-kathrinboden.de

Tel.: 0160-90 100 700

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE348947135

 

 

Urheberrecht

 

Die durch mich erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung. 

 

Wenn Sie Interesse an einem oder mehreren Bildern haben oder ein Fotoshooting wünschen, wenden Sie sich gerne an mich. 

 

 

Copyright

 

All pictures are subject to copyright law. The reproduction, modification, distribution or any kind of use requires my written consent.

If you are interested in one or more pictures or would you like a photo shooting, please send me a message.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Foto- und Kreativstudio Kathrin Boden

Inhaberin: Kathrin Boden

Starhorstweg 2a

14974 Ludwigsfelde

Deutschland

 

Tel.: 0160-90 100 700

E-Mail: kb@photo-kathrinboden.de

Web: https://www.photo-kathrinboden.de

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand 01.01.2022

 

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).

 

II. Geltungsbereich

Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung/ Buchung der Dienstleistung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Die AGB gelten auch dann, wenn der Fotograf in Kenntnis entgegenstehender oder von seinem Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

 

III. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder beinhalten nur das einfache Nutzungsrecht und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur für den eigenen/privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die Übertragung von weiteren Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, dazu zählen auch Zuschnitt, Umfärbung in SW, nachträgliche Farbbearbeitung, Hinzufügen von Filtern ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

6. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, im Falle einer Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken Bilder mit Logo zu verwenden oder den Namen des Fotografen zu nennen.

7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber kann nur gegen gesonderte Bezahlung erfolgen.

 

IV. Vergütung

1. Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr von 100,- €. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrags einbehalten. (Näheres unter VI. Ausfallhonorar)

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

 

V. Haftung

1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2. Der Fotograf verpflichtet sich, Lichtbilder sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, diese nach 1 Jahr zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Lichtbilder haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.

3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.

5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

8. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Nach dem Fotoshooting stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Dieser Zeitraum kann nach Absprache mit dem Fotografen auf 14 Tage verlängert werden. Darüber hinaus wird pro Woche eine Gebühr von 25,00 € in Rechnung gestellt, wenn nichts anderes mit dem Fotografen vereinbart wurde.

Nachdem die Auswahl vom Auftraggeber getroffen wurde, ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

Stornierung des Auftrags 3 bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin: Anzahlung/Reservierungsgebühr wird als Entschädigung einbehalten, außer der Fotograf kann den Termin so kurzfristig neu vergeben. Wurde keine Reservierungsgebühr geleistet: 50 % der Shootinggrundgebühr

Stornierung des Auftrags 2 Tage oder kürzer vor dem gebuchten Termin: Schadensersatz in Höhe des Auftrages, mindestens aber die Shootinggrundgebühr. Kosten für Zusatzbestellungen wie zum Beispiel Visagistin, Torten, gemietete Requisiten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

In Krankheitsfällen ist eine Terminverschiebung innerhalb von 6 Wochen möglich. Bitte kontaktieren Sie immer den Fotografen für weitere Absprachen und Fragen.

 

VII. Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichen Stil bearbeitet werden.

 

VIII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

IV. Schlußbestimmungen

 

1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. An Stelle der der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen des Vertrages notwendig werden. §139 BGB findet Anwendung.

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder Teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

2. Sonstiges

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.